Beitragsordnung

gültig ab 01.01.2017 (laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.04.2017)


Berufene Professoren, niedergelassene Zahnärzte, 
angestellte Zahnärzte in Universitäten und 
im Öffentlichen Dienst
80,- € pro Jahr
Angestellte Zahnärzte bei niedergel. Zahnärzten 
Entlastungsassistenten bei niedergel. Zahnärzten
Ausbildungsassistenten 
50,- € pro Jahr
Zahnärzte, die aus Altersgründen oder
infolge Erwerbsunfähigkeit 
den Beruf nicht mehr ausüben
beitragsfrei auf Antrag
Studenten der Zahnmedizin beitragsfrei
Zahnärztliche Helferinnen,
Stomatol. Schwestern, 
Zahnmedizinische Assistentinnen  
30,- € pro Jahr
Zahntechniker  50,- € pro Jahr
   

 

Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzug erhoben. Bei Mitgliedern, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, wird jährlich eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben. Die jeweiligen Beiträge sind bis zum Ende des ersten Kalendervierteljahres ohne Aufforderung zu entrichten.

Mahnkatalog:
1. Mahnung 2,00 €   
2. Mahnung 5,00 €  
3. Mahnung 8,00 €  
4. Ausschluss aus der Gesellschaft laut § 5 des Statutes